Geförderte Angebote für Schüler



Geförderte Schüleraustausch-Programme der Bundesländer
Baden-Württemberg

Für Schüler:innen aus Baden-Württemberg im Alter von 14 bis 18 Jahren bieten sich folgende Möglichkeiten: Austauschprogramme auf Gegenseitigkeit nach
Für Jugendliche aus Baden-Württemberg im Alter von 14-17 Jahren bieten sich folgende Möglichkeit: Austauschprogramm auf Gegenseitigkeit nach China. Kenntnisse in Mandarin werden nicht vorausgesetzt, sind aber von Vorteil. Der Auslandsaufenthalt dauert zwei Monate und die Kosten betragen ca. 2.500 Euro. Es können zudem Teilstipendien vergeben werden.
Weitere Informationen: www.schueleraustausch-bw.de
Die Deutsch-Französische Schülerbegegnungsstätte organisiert schulartübergreifend Austausche auf Gegenseitigkeit zwischen BW und Frankreich. In Zusammenarbeit mit Partnerregionen (Alsace, Champagne-Ardenne, Haute Normandie und Rhône-Alpes) werden Austauschaufenthalte unterschiedlicher Dauer angeboten (zwischen 2 Wochen und 3 Monaten), für die sich Schüler der Klassenstufen 7 bis 10 bewerben können. Abgesehen von Fahrtkosten und Taschengeld entstehen für die Teilnehmer keine Kosten.
Weitere Informationen: www.km-bw.de/,Lde/Startseite/Schule/dfsaustausch
Versetzungsrichtlinien in Baden-Württemberg
Bayern

Seit 1951 führt der Bayerische Jugendring (BJR) den internationalen Schüleraustausch bzw. Individuellen Schüler:innen-Austausch (ISA) im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus durch. Es handelt sich hierbei in der Regel um Auslandsaufenthalte auf Gegenseitigkeit von zwei bis dreimonatiger Dauer in den Ländern Argentinien, Australien, Frankreich, Kanada, Neuseeland, Südafrika. Die Kosten sind programmabhängig und betragen zwischen circa 275 und 2.925 Euro.
Weitere Informationen: www.bjr.de/themen/internationales/isa/see-the-world
Als „Botschafter Bayerns“ können sich Schüler:innen bayerischer Schulen bewerben, die zwischen 15 und 18 Jahre alt sind und für ein ganzes Schuljahr ins Ausland gehen möchten. Eine Bewerbung ist ebenso für Schüler:innen der Abschlussklassen an Real- und Wirtschaftsschulen bzw. im M-Zug der Mittelschulen möglich. Zielländer sind Brasilien, Bulgarien, China, Frankreich (ab 2022/23) Indien, Polen, Rumänien, Südafrika, Tschechien und Ungarn. Musikalisch begabte Schüler:innen können sich zudem für ein Musikprogramm in Ungarn oder Tschechien bewerben. Je nach Programm ist mit einem Eigenanteil zwischen 1.000 und 4.100 Euro sowie Kosten für Taschengeld, Versicherungen und (falls erforderlich) für Visum, Impfungen und Schulmaterialien zu rechnen.
Weitere Informationen: www.km.bayern.de/botschafter
Versetzungsrichtlinien in Bayern
Berlin

In Berlin existieren aktuell keine länderspezifischen Programme zur Förderung des individuellen Schüleraustausches.
Versetzungsrichtlinien in Berlin
Brandenburg

In Brandenburg existieren aktuell keine länderspezifischen Programme zur Förderung des individuellen Schüleraustausches.
Versetzungsrichtlinien in Brandenburg
Bremen

In Bremen existieren aktuell keine länderspezifischen Programme zur Förderung des individuellen Schüleraustausches.
Versetzungsrichtlinien in Bremen
Hamburg

Für Hamburger Schüler:innen gibt es Austauschprogramme auf Gegenseitigkeit mit Frankreich, Kanada und der französischsprachigen Schweiz. Die Jugendlichen reisen bei erfolgreicher Vermittlung für zwei Wochen (Schweiz) bzw. drei Monate in ihr Gastland. Reisekosten und Taschengeld werden von den Teilnehmenden getragen, Unterkunft und Verpflegung stellt jeweils der Austauschpartner. Die Anzahl der Vermittlungen hängt von der Teilnehmendenzahl der Austauschpartner ab.
Mehr Informationen: https://bildung-international.hamburg.de/sus/org/bsb
Zudem werden mit dem „Zugvogel-Stipendium“ vier- bis sechswöchige Aufenthalte in europäischen Gastfamilien für Schüler:innen der 9. und 10. Klassen an Hamburger Stadtteilschulen gefördert. Mögliche Gastländer sind Spanien, Italien, Frankreich, Malta, Irland und Großbritannien. Der Eigenanteil an den Kosten beträgt 100 Euro. Die Ausschreibung für das Stipendium wurde zumindest für das Jahr 2021 ausgesetzt.
Mehr Informationen: https://bildung-international.hamburg.de/sus/org/zv
Versetzungsrichtlinien in Hamburg
Hessen

Im Rahmen der Partnerschaft Hessen – Wisconsin können jährlich 10 Schüler:innen ab 15 Jahren für 5 Monate in einer amerikanischen Familie leben und eine Schule besuchen. Anschließend erfolgt ein dreimonatiger Gegenbesuch der Austauschpartner. Die Kosten u.a. für Flug, Visum, Taschengeld und Versicherungen müssen selbst getragen werden, dafür entfallen die Schulgebühren.
Auch mit der kanadischen Provinz Alberta besteht für 15 bis 20 hessische Schüler:innen zwischen 15 und 16 Jahren die Möglichkeit, im direkten Austausch (Familie zu Familie) für 3 Monate an dortige Schulen vermittelt zu werden.
Zudem arbeitet das Land Hessen im Rahmen eines Austauschprogramms auf Gegenseitigkeit mit der französischen Partnerregion Aquitaine zusammen und vermittelt Schüler:innen der Jahrgangsstufen 8 bis 10 für 4 bis 6 Wochen.
Mehr Informationen: https://schulaemter.hessen.de/schulbesuch/internationaler-austausch/schueleraustausch
Versetzungsrichtlinien in Hessen
Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern existieren leider zurzeit keine länderspezifischen Programme zur Förderung des individuellen Schüleraustausches.
Versetzungsrichtlinien in Mecklenburg-Vorpommern
Finanzierungstipps
Neben den Förderungen der Bundesländer gibt es auch noch andere Finanzierungshilfen: Auslands-BAföG, Stipendien, Stiftungen, Vereine, geförderte Freiwilligendienste und weitere Möglichkeiten!
Niedersachsen

Niedersächsische Schüler:innen können in der 9. und 10. Klasse an einem sechswöchigen oder dreimonatigen Austausch auf Gegenseitigkeit in verschiedene Partnerstädte in Frankreich und Spanien teilnehmen. Ein Teil der Kosten ist selbst aufzubringen. Zudem besteht die Möglichkeit eines mehrwöchigen Schüleraustausch mit Gegenbesuch in Chile.
Mehr Informationen: www.nibis.de/schueleraustausch_9063
Versetzungsrichtlinien in Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen

Die Bezirksregierung Düsseldorf organisiert eine Reihe von Schüleraustauschmaßnahmen für Schüler:innen nordrhein-westfälischer Schulen. Im Schuljahr 2015/16 nehmen 119 Schüler:innen an einem zwei- bis sechsmonatigen Schüleraustausch auf Gegenseitigkeit mit Australien, Kanada (französischsprachig),
Die Bezirksregierung Düsseldorf vermittelt individuelle Schüleraustauschprogramme auf Gegenseitigkeit nach Australien, Neuseeland, Kanada (Provinz Québec), die Schweiz und Frankreich. Schüler:innen verschiedener Jahrgangsstufen und Schulformen können sich für die Teilnahme an den Programmen bewerben. Kosten entstehen den Teilnehmenden für die Anreise, Versicherungen, das Taschengeld sowie für Seminare oder Exkursionen. Kosten für Unterkunft und Verpflegung fallen nicht an.
Mehr Informationen: www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/internationaler-austausch
Versetzungsrichtlinien in Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz führt derzeit einen zehnwöchigen, auf Gegenseitigkeit ausgelegten Schüleraustausch mit der kanadischen Provinz British Columbia durch. Je nach Schuljahr werden Bewerbungen für Schüler:innen aus bestimmten Regionen in Rheinland-Pfalz ermöglicht. Die Teilnehmer:innen reisen zunächst im August nach Kanada, der Gegenbesuch findet Anfang März statt. Die Kosten liegen bei ungefähr 1.800 Euro.
Zudem gibt es u.a. die Möglichkeit, im Rahmen des SCHUMAN-Programms an einem vierwöchigen Schüleraustausch auf Gegenseitigkeit in Frankreich oder Belgien teilzunehmen. Auch gibt es beim Anna-Seghers-Programm eine Austauschmöglichkeit innerhalb der 10. Klasse mit der Region Burgund.
Mehr Informationen: www. add.rlp.de -> SCHUMAN-Austauschprogramm
Versetzungsrichtlinien in Rheinland-Pfalz
Saarland

Im Saarland gibt es für Schüler:innen der Klassen 7 und 10 die Möglichkeit, im Rahmen des SCHUMAN-Programms an einem individuellen zweiwöchigen Schüleraustausch auf Gegenseitigkeit in einer der Nachbarregionen (Lothringen, Luxemburg, Belgien) teilzunehmen.
Weitere Informationen: www.saarland.de -> ROBERT-SCHUMAN-Austauschprogramm
Versetzungsrichtlinien im Saarland
Sachsen

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus vergibt jedes Jahr Stipendien für einen vierwöchigen Schulbesuch im Ausland. Es sind Schulbesuche im Vereinigten Königreich, den USA, Kanada, Frankreich, Malta und Tschechien möglich. Von den Teilnehmer:innen (9. Klasse) wird ein Eigenanteil von 150 Euro gezahlt.
Für 2020 und 2021 wurde die Vergabe der Stipendien ausgesetzt.
Weitere Informationen: www.schule.sachsen.de/schueleraustausch-5043
Versetzungsrichtlinien in Sachsen
Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt existieren derzeit leider keine länderspezifischen Programme zur Förderung des individuellen Schüleraustausches.
Versetzungsrichtlinien in Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein

Mit dem französischsprachigen Kanton Waadt in der Schweiz wird ein zweiwöchiger Schüleraustausch auf Gegenseitigkeit angeboten. Bewerber:innen sollten mindestens ein Jahr Französisch nachweisen können. Die Programmausschreibung geht Anfang November an die Schulen. Die Kosten für dieses Programm betragen 300 Euro zzgl. Taschengeld.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, über das Programm „Ein Jahr in Deutschland“ schwedische Gastschüler:innen bei sich zu Hause aufzunehmen.
Weitere Informationen: www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/B/bildungInternational/austauschprogramme
Versetzungsrichtlinien in Schleswig-Holstein
Thüringen

In Thüringen existieren derzeit leider keine länderspezifischen Programme zur Förderung des individuellen Schüleraustausches.
Versetzungsrichtlinien in Thüringen
Stand der Angaben für alle Bundesländer: Dezember 2021
Zahlen & Fakten

Die Grafik bildet für jedes Bundesland den Teil der Jugendlichen ab, die im Schuljahr 2017/18 an einem öffentlichen Schüleraustauschprogramm teilnahmen. Hamburg ist in diesem Vergleich Spitzenreiter, dort machen 5,5 Prozent der Jugendlichen einen Schüleraustausch. Anders ausgedrückt: jede/r zwanzigste Schüler:in verlässt die Hansestadt für einen Aufenthalt an einer öffentlichen Schule im Ausland. Die anderen Stadtstaaten Berlin und Bremen sowie Schleswig-Holstein, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen folgen mit überdurchschnittlichen Werten zwischen knapp anderthalb und drei Prozent, wenn auch deutlich hinter Hamburg.
In den restlichen Bundesländern gehen weniger als 1,4 Prozent der Jugendlichen für einen Schüleraustausch ins Ausland, was dem bundesweiten Durchschnittswert im öffentlichen Schüleraustausch entspricht. Sachsen-Anhalt stellt das Schlusslicht dar: weniger als 0,7 Prozent der Jugendlichen nimmt dort an einem Schüleraustauschprogramm teil.