Geförderte Angebote für Schüler
Geförderte Schüleraustausch-Programme der Bundesländer
Baden-Württemberg
Für Jugendliche aus Baden-Württemberg wird ein Trimester-Programm angeboten, mit dem man für 2-3 Monate in folgenden Ländern zur Schule gehen und in einer Gastfamilie leben kann: Argentinien, Dänemark, Irland, Italien, Kanada, Panama, Postugal, Spanien, Südafrika. Die Kosten sind länderabhängig.
Weitere Informationen: www.schueleraustausch-bw.de
Die Deutsch-Französische Schülerbegegnungsstätte organisiert schulartübergreifend Austausche auf Gegenseitigkeit zwischen BW und Frankreich. In Zusammenarbeit mit Partnerregionen (Alsace, Champagne-Ardenne, Haute Normandie und Rhône-Alpes) werden Austauschaufenthalte unterschiedlicher Dauer angeboten (zwischen 2 Wochen und 3 Monaten), für die sich Schüler:innen der Klassenstufen 7 bis 10 bewerben können. Abgesehen von Fahrtkosten und Taschengeld entstehen für die Teilnehmer:innen keine Kosten.
Weitere Informationen: www.km-bw.de/dfsaustausch
Versetzungsrichtlinien in Baden-Württemberg
Bayern
Seit 1951 führt der Bayerische Jugendring (BJR) den internationalen Schüleraustausch bzw. Individuellen Schüler:innen-Austausch (ISA) im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus durch. Es handelt sich hierbei in der Regel um Auslandsaufenthalte auf Gegenseitigkeit von zwei bis dreimonatiger Dauer in verschiedene englisch-, französisch- und spanischsprachige Länder. Die Kosten sind programmabhängig.
Weitere Informationen: www.bjr.de/see-the-world
Als „Botschafter Bayerns“ können sich Schüler:innen bayerischer Schulen bewerben, die zwischen 15 und 18 Jahre alt sind und für ein ganzes Schuljahr ins Ausland gehen möchten. Eine Bewerbung ist ebenso für Schüler:innen der Abschlussklassen an Real- und Wirtschaftsschulen bzw. im M-Zug der Mittelschulen möglich. Zielländer sind Brasilien, Bulgarien, China, Frankreich, Irland, Indien, Polen, Rumänien, Südafrika, Tschechien und Ungarn. Musikalisch begabte Schüler:innen können sich zudem für ein Musikprogramm in Ungarn oder Tschechien bewerben. Je nach Programm und Land ist mit einem Eigenanteil zwischen 1.000 und 9.700 Euro sowie Kosten für Taschengeld, Versicherungen und (falls erforderlich) für Visum, Impfungen und Schulmaterialien zu rechnen.
Weitere Informationen: www.km.bayern.de/botschafter
Versetzungsrichtlinien in Bayern
Berlin
In Berlin existieren aktuell keine länderspezifischen Programme zur Förderung des individuellen Schüleraustausches.
Versetzungsrichtlinien in Berlin
Brandenburg
In Brandenburg existieren aktuell keine länderspezifischen Programme zur Förderung des individuellen Schüleraustausches.
Versetzungsrichtlinien in Brandenburg
Bremen
In Bremen existieren aktuell keine länderspezifischen Programme zur Förderung des individuellen Schüleraustausches.
Versetzungsrichtlinien in Bremen
Hamburg
Für Hamburger Schüler:innen gibt es Austauschprogramme auf Gegenseitigkeit mit Chile, Frankreich, Kanada und der französischsprachigen Schweiz. Die Jugendlichen reisen bei erfolgreicher Vermittlung für zwei Wochen (Schweiz) bzw. drei Monate in ihr Gastland. Reisekosten und Taschengeld werden von den Teilnehmenden getragen, Unterkunft und Verpflegung stellt jeweils der Austauschpartner. Die Anzahl der Vermittlungen hängt von der Teilnehmendenzahl der Austauschpartner ab.
Weitere Informationen: https://bildung-international.hamburg.de/sus/org/bsb
Zudem werden mit dem „Zugvogel-Stipendium“ vier- bis sechswöchige Aufenthalte in europäischen Gastfamilien für Schüler:innen der 10. Klassen an Hamburger Stadtteilschulen gefördert. Mögliche Gastländer sind Spanien, Italien, Frankreich, Malta und England. Der Eigenanteil an den Kosten beträgt 100 Euro. Der Bewerbungsgzeitraum liegt jeweils im Februar und März eines Jahres und die Reisen finden im September und Oktober statt.
Weitere Informationen: www.claussen-simon-stiftung.de/de/bildung-schule/zugvogel/
Versetzungsrichtlinien in Hamburg
Hessen
Jedes Jahr erhalten hessische Schülerinnen und Schüler im Alter von 15 bis 16 Jahren die Möglichkeit, an dem Austauschprogramm mit Alberta teilzunehmen. Die deutschen wie kanadischen Schülerinnen und Schüler werden im jeweiligen Partnerland für drei Monate in der Gastfamilie aufgenommen. Die Ausschreibung dieses Programms erfolgt jeweils im Oktober eines Jahres.
Weitere Informationen: www.schulaemter.hessen.de/internationale-austauschprogramme
Versetzungsrichtlinien in Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern existieren leider zurzeit keine länderspezifischen Programme zur Förderung des individuellen Schüleraustausches.
Versetzungsrichtlinien in Mecklenburg-Vorpommern
Finanzierungstipps
Neben den Förderungen der Bundesländer gibt es auch noch andere Finanzierungshilfen: Auslands-BAföG, Stipendien, Stiftungen, Vereine, geförderte Freiwilligendienste und weitere Möglichkeiten!
Niedersachsen
Niedersächsische Schüler:innen können in der 9. und 10. Klasse an einem sechswöchigen oder dreimonatigen Austausch auf Gegenseitigkeit in verschiedene Partnerstädte in Frankreich und Spanien teilnehmen. Ein Teil der Kosten ist selbst aufzubringen. Zudem besteht die Möglichkeit eines mehrwöchigen Schüleraustausch mit Gegenbesuch in Chile.
Weitere Informationen: www.bildungsportal-niedersachsen.de/europa-internationales/schuelerinnen-schueler/schueleraustausch
Versetzungsrichtlinien in Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Die Bezirksregierung Düsseldorf vermittelt individuelle Schüleraustauschprogramme auf Gegenseitigkeit nach Australien, Neuseeland, Kanada (Provinz Québec), die Schweiz und Frankreich. Schüler:innen verschiedener Jahrgangsstufen und Schulformen können sich für die Teilnahme an den Programmen bewerben. Kosten entstehen den Teilnehmenden für die Anreise, Versicherungen, das Taschengeld sowie für Seminare oder Exkursionen. Kosten für Unterkunft und Verpflegung fallen nicht an.
Weitere Informationen: www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/internationaler-austausch
Versetzungsrichtlinien in Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz führt derzeit einen zehnwöchigen, auf Gegenseitigkeit ausgelegten Schüleraustausch mit der kanadischen Provinz British Columbia durch. Je nach Schuljahr werden Bewerbungen für Schüler:innen aus bestimmten Regionen in Rheinland-Pfalz ermöglicht. Die Teilnehmer:innen reisen zunächst im August nach Kanada, der Gegenbesuch findet Anfang März statt. Die Kosten liegen bei ungefähr 1.800 Euro.
Zudem gibt es u.a. die Möglichkeit, im Rahmen des SCHUMAN-Programms an einem vierwöchigen Schüleraustausch auf Gegenseitigkeit in Frankreich oder Belgien teilzunehmen. Auch gibt es beim Anna-Seghers- und Romain Rolland-Programm eine Austauschmöglichkeit innerhalb der 7. bis 10. Klasse mit der Region Burgund.
Weitere Informationen: www. add.rlp.de
Versetzungsrichtlinien in Rheinland-Pfalz
Saarland
Im Saarland gibt es für Schüler:innen der Klassen 7 bis 10 die Möglichkeit, im Rahmen des SCHUMAN-Programms an einem individuellen zweiwöchigen Schüleraustausch auf Gegenseitigkeit in einer der Nachbarregionen (Lothringen, Luxemburg, Belgien) teilzunehmen.
Weitere Informationen: www.saarland.de -> ROBERT-SCHUMAN-Austauschprogramm
Versetzungsrichtlinien im Saarland
Sachsen
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus vergibt jedes Jahr Stipendien für einen vierwöchigen Schulbesuch im Ausland. Es sind Schulbesuche im Vereinigten Königreich, den USA, Kanada, Frankreich, Malta und Tschechien möglich. Von den Teilnehmer:innen (9. Klasse) wird ein Eigenanteil von 150 Euro gezahlt.
Weitere Informationen: www.schule.sachsen.de/schueleraustausch-5043
Versetzungsrichtlinien in Sachsen
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt existieren derzeit leider keine länderspezifischen Programme zur Förderung des individuellen Schüleraustausches.
Versetzungsrichtlinien in Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Mit dem französischsprachigen Kanton Waadt in der Schweiz wird ein zweiwöchiger Schüleraustausch auf Gegenseitigkeit angeboten. Bewerber:innen sollten mindestens ein Jahr Französisch-Unterricht nachweisen können. Die Programmausschreibung geht Anfang November an die Schulen. Die Kosten für
dieses Programm betragen 300 Euro zzgl. Taschengeld.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, über das Programm „Ein Jahr in Deutschland“ schwedische Gastschüler:innen bei sich zu Hause aufzunehmen.
Weitere Informationen: www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/B/bildungInternational/austauschprogramme
Versetzungsrichtlinien in Schleswig-Holstein
Thüringen
Schüler:innen der 8. bis 11. Klasse in Thüringen können an einem Kurzzeit-Austausch auf Gegenseitigkeit mit der Region Auvergne (Frankreich) teilnehmen, welcher dann mit jeweils 4 Wochen im Zeitraum um die Osterferien stattfindet. Die Fahrtkosten werden erstattet.
Weitere Informationen: www.bildung.thueringen.de/international/schulen
Versetzungsrichtlinien in Thüringen
Stand der Angaben für alle Bundesländer: Dezember 2021
Zahlen & Fakten
Die Grafik bildet für jedes Bundesland den Teil der Jugendlichen ab, die im Schuljahr 2017/18 an einem öffentlichen Schüleraustauschprogramm teilnahmen. Hamburg ist in diesem Vergleich Spitzenreiter, dort machen 5,5 Prozent der Jugendlichen einen Schüleraustausch. Anders ausgedrückt: jede/r zwanzigste Schüler:in verlässt die Hansestadt für einen Aufenthalt an einer öffentlichen Schule im Ausland. Die anderen Stadtstaaten Berlin und Bremen sowie Schleswig-Holstein, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen folgen mit überdurchschnittlichen Werten zwischen knapp anderthalb und drei Prozent, wenn auch deutlich hinter Hamburg.
In den restlichen Bundesländern gehen weniger als 1,4 Prozent der Jugendlichen für einen Schüleraustausch ins Ausland, was dem bundesweiten Durchschnittswert im öffentlichen Schüleraustausch entspricht. Sachsen-Anhalt stellt das Schlusslicht dar: weniger als 0,7 Prozent der Jugendlichen nimmt dort an einem Schüleraustauschprogramm teil.